Die Coronapandemie ist noch längst nicht überstanden – und sie bringt jede Menge Einschränkungen in allen Lebensbereichen mit sich, gerade auch für Immobilieneigentümer. Trotz des aktuellen Infektionsgeschehens besteht nach wie vor ein großer Bedarf an Immobilienbesichtigungen. Welche Regeln aber gelten in diesem Zusammenhang? Im Folgenden erfahren Sie, ob Besichtigungen überhaupt noch stattfinden dürfen – und wenn ja, in welcher Form sie zu gestalten sind.

Unter Einhaltung der allgemeinen Hygienevorschriften und vorgegebenen Abstandsregeln

Die gute Nachricht zuerst: Trotz des verlängerten Lockdowns mit strengen Kontaktbeschränkungen sind Immobilienbesichtigungen nach wie vor erlaubt – die Regierung hat also kein explizites Verbot ausgesprochen. Schließlich ist es trotz der Coronapandemie wichtig, dass weiterhin Wohnraum bereitgestellt wird. Verkäufe sollten in der Folge nach wie vor möglich sein – nicht zuletzt auch, weil es sich bei Immobilienbesichtigungen aus rechtlicher Sicht nicht um private Zusammenkünfte, sondern um die grundsätzliche Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeit handelt. Immobilieneigentümer brauchen sich also erst einmal keine Sorgen zu machen, sollten allerdings mit Umsicht vorgehen. Die allgemeinen Hygienevorschriften und vorgegebenen Abstandsregeln müssen auch bei Besichtigungen zwingend eingehalten werden. Unbedingt sind auch die behördlichen Auflagen in den einzelnen Bundesländern zu beachten. Besondere Rücksicht sollte auf ältere und gefährdete Personen genommen werden, die Kontakte aus gesundheitlichen Gründen weitestgehend meiden. Hier sollten die Vorsichtsmaßnahmen umso schärfer ausfallen. Dasselbe gilt übrigens auch für Notartermine, die unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregelungen weiterhin stattfinden dürfen – handelt es sich hierbei doch um einen triftigen Grund, der dazu berechtigt, die häusliche Unterkunft zu verlassen. Viele Notare sind in diesem Zusammenhang dazu übergegangen, ihren Klienten im Voraus eine Bescheinigung zu übermitteln, die sie dazu berechtigt, den Termin wahrzunehmen.

Virtuelle Rundgänge als perfekte Antwort auf geltende Kontaktbeschränkungen

Wir als Ihr Immobilienmakler in Hamburg wissen, wie wichtig es Immobilieneigentümern ist, den Verkauf von Immobilien auch trotz des aktuellen Infektionsgeschehens weiterhin zu ermöglichen. Als Alternative zur klassischen Vor-Ort-Besichtigung raten wir im Moment vermehrt zu virtuellen 360-Grad-Besichtigungen – in der aktuellen Situation die perfekte Lösung, ermöglichen sie es doch, das persönliche Risiko enorm zu minimieren. Die Vorteile dürften auf der Hand liegen: Nicht nur tragen digitale Besichtigungen dazu bei, dass bis zu 80 Prozent weniger physische Besichtigungen nötig sind, um eine Immobilie erfolgreich zu verkaufen – sie bestechen auch durch ihre hohe Effizienz, die sich vor allem darin äußert, dass Immobilienverkäufe sich insgesamt merklich schneller abwickeln lassen. Damit sind virtuelle Rundgänge aus unserer Sicht die beste Antwort auf die derzeitigen Kontaktbeschränkungen. Überzeugen Sie sich selbst!